HYGIENEPLAN DER HAUPTSCHULE WICHLINGHAUSEN
Oberstes Gebot während der Corona-Pandemie ist die Gesundheit aller am Schulleben beteiligten Personen. Unser Hygieneplan richtet sich nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes NRW und ist individuell für unsere Schule mit ihren räumlichen Möglichkeiten angepasst.
Damit das Ziel Schutz für alle erreicht werden kann und der Hygieneplan funktioniert, sollten sich alle Menschen in der Schule daran halten. Die Schulleitung, die Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiter, Sonderpädagogen und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen mit gutem Beispiel voran und sorgen dafür, dass sich die Schülerinnen und Schüler an die Regeln des Hygieneplans halten:
Betreten des Schulgebäudes
Eltern oder Gäste dürfen das Schulgebäude nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat betreten. Gäste tragen sich bei Anmeldung im Sekretariat auf einer Besucherliste ein.
Personen mit Krankheitssymptomen
(z.B. Schnupfen, Halsschmerzen; Kopf- und Gliederschmerzen; Fieber, trockener Husten, Verlust von Geschmacks- oder Geruchssinn, Atemprobleme) dürfen das Schulgelände nicht betreten. Bei Auftreten der genannten Symptome während der Unterrichtszeit werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler zurück nach Hause geschickt und die Eltern informiert.
Körperkontakte
wie z.B. Umarmungen, Händeschütteln oder Rangeleien sind zu unterlassen.
Mund-Nasen-Bedeckung
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5 auch im Unterricht und an ihrem Sitzplatz. Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5m einhalten können.
Abstandsgebot
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Abstandsgebot von 1,5m einzuhalten. Die WC Räume für Mädchen und Jungen werden einzeln betreten.
Handhygiene
Alle Personen in der Schule achten auf regelmäßiges Hände waschen (oder desinfizieren). Die Schülerinnen und Schüler werden von ihren Lehrern regelmäßig daran erinnert.
Lüften
In allen Räumen der Schule ist auf eine intensive Lüftung zu achten. Gelüftet wird zu Beginn einer Unterrichtsstunde, nach 20 Minuten und am Ende einer Unterrichtsstunde für jeweils 5 Minuten.
Musikunterricht
Im Musikraum und Klassenraum wird auf das Singen verzichtet.
Reinigung
Durch einen Reinigungsdienst der Stadt Wuppertal werden alle Räume im Schulgebäude gründlich gereinigt.
Dokumentation und Nachverfolgung
Zur Unterbrechung von Infektionsketten ist es im Falle einer Infektion oder eines Verdachtsfalls nötig, eine konsequente Nachverfolgung der Kontakte durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen.
Dabei hat die Schule folgendes zu beachten:
1.Stündliches Dokumentieren der Anwesenheit in Klassen- und Kursbüchern
2.Einhaltung fester Sitzordnungen und Dokumentation bei Änderung der Sitzordnung – auch bei kurzfristiger Änderung
3.Tägliche Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals
4.Dokumentation von Einzelförderung mit engerem Kontakt zu Schülerinnen und Schülern (z.B. Integrationskräfte)
5.Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen in der Schule (z.B. Fachleitungen, Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsicht, Erziehungsberechtigte)
6.Archivierung der Dokumentation für mindestens 4 Wochen.